Krankenkassenzuschuss
Krankenkassenanerkennung über die zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)
Die Yoga-Kurse sind von der zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) als Präventionskurse nach §20 SGB V zertifiziert und somit von den gesetztlichen Krankenkassen als präventive Maßnahme anerkannt. So hast Du die Möglichkeit eine Erstattung (teilweise) der Kursgebühr von der gesetzlichen Krankenkassen zurück zu erhalten.
Außerdem bist du berechtigt über einen Eintrag in dein Bonusheft oder Punktekarte von der Krankenkasse.
Vorraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme des Yogakurses (mindestens 80%).
Die Teilnahmebescheinigung händige ich am Ende des Kurses aus.

